Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Hundebetreuung
tierisch gut betreut UG
Geschäftsführer: Tamara Pfaff & Gabriel Haaga
Iznangerstr. 32 | 78345 Moos
(1) Der Tierbesitzer sichert zu, dass
(2) Je nach Schwere der Erkrankung des Hundes ist tierisch gut betreut UG berechtigt, sowohl am Abgabetag als auch bei nachträglicher Feststellung sofort vom Vertrag zurück zu treten bzw. das Tier in tierärztlicher Betreuung zu geben. Hier ist auf das Wohl des Tieres von beiden Vertragsparteien zu achten. Eventuell anfallende Mehrkosten sind vom Tierbesitzer zu tragen.
(3) Der Tierbesitzer haftet für anfallende Kosten, falls durch eine polizeiliche Kontrolle der Hund nicht oder unzureichend gekennzeichnet ist.
(4) tierisch gut betreut UG verpflichtet sich, das Tier art- und verhaltensgerecht laut Tierschutzgesetz, sowie dessen Nebenbestimmungen zu betreuen.
(1) tierisch gut betreut UG verpflichtet sich, über alle ihr im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Tierbesitzer auf Grundlage dieses Vertrages bekannt gewordenen Informationen auch nach Ablauf der Vertragsdauer Stillschweigen zu bewahren. Gleiches gilt umgekehrt.
(2) tierisch gut betreut UG verpflichtet sich auch, die anvertrauten Tiere nur mit größter Sorgfalt zu behandeln.
(3) Der Tierbesitzer erklärt sich mit der Aufnahme und (elektronischen) Speicherung der in diesem Vertrag und ggf. in der Zusatzvereinbarung erhobenen Daten einverstanden. Die Daten dürfen im Rahmen der Vertragsabwicklung bspw. im Krankheitsfall an den Tierarzt weitergegeben werden.
(1) tierisch gut betreut UG bestätigt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung besteht.
(2) tierisch gut betreut UG haftet für Sachschäden und Schäden an den in Obhut gegebenen Hunden nur soweit, als diese Schäden auf Vorsatz oder grob fahrlässiges Handeln der Betreuungsperson oder deren Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind.
(3) tierisch gut betreut UG haftet nicht für durch die Tiere verursachte Schäden oder Kosten. Sie ist von sämtlichen mit dem Betreuungstier in Verbindung stehenden Ansprüchen Dritter seitens des Tierbesitzers freizustellen. Trotz größter Sorgfalt kann das Risiko eines Entlaufens oder Erkrankung nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Eine Haftung seitens tierisch gut betreut UG besteht jedoch nicht.
(4) Für Schäden, welche ein Hund verursacht, die nicht oder nicht ausreichend durch die Hundehaftpflichtversicherung oder private Haftpflichtversicherung abgedeckt sind, haftet allein der Tierbesitzer.
(1) tierisch gut betreut verpflichtet sich, bei Auftreten von schwerwiegenden Problemen (plötzliche Krankheit des Tieres, auffällige Verhaltensänderung, etc.) den Tierbesitzer oder dessen Kontaktperson umgehend zu benachrichtigen.
(2) Der Tierbesitzer hat das Recht, sich während der Betreuungszeit bei der Betreuungsperson nach dem Wohl des Tieres zu erkundigen. tierisch gut betreut UG verpflichtet sich wahrheitsgemäße Aussagen hierüber zu machen.
(3) Der Tierbesitzer hat eine Vertrauensperson zu benennen, welche tierisch gut betreut UG kontaktieren kann falls eine Situation eintritt, welche schnelles Handeln erfordert und der Tierbesitzer nicht erreichbar ist.
(1) Der Tierhalter erklärt sich damit einverstanden, dass in Notfällen und bei akuten Erkrankungen oder Verletzungen die erforderliche Behandlung bei einem Tierarzt erfolgt, der von tierisch gut betreut UG bestimmt wird. Für diesen Fall ist tierisch gut betreut UG ausdrücklich ermächtigt, im Namen und auf Rechnung des Kunden eine Tierarztpraxis/-klinik mit der tierärztlichen Versorgung und Behandlung des Tieres zu beauftragen. Die Kosten übernimmt der Tierhalter.
(2) Die Kostenübernahme seitens des Halters gilt auch für einen nötigen Transport mit der Tierrettung Südbaden e.V..
(3) Im Falle einer tierärztlichen Behandlung übernimmt die entscheidungsermächtigte Person die Bezahlung der Tierarztkosten, sollte dieser nicht auf Rechnung arbeiten.
Absagen werden jeweils bis 18h berücksichtigt - auch dann, wenn sie an einem Sonn-/Feiertag oder in unserem Urlaub getätigt werden. Die Stornierung muss grundsätzlich in schriftlicher Form per Mail oder WhatsApp erfolgen.
Bei frühzeitiger Abholung gibt es keine Rückerstattung der gebuchten Tage. Dies gilt auch, wenn ein Hund später als zum vereinbarten Datum in Betreuung gebracht wird.
Nutzung personenbezogener Daten, Fotos und Videos
Der Tierbesitzer ist damit einverstanden,
(1) dass tierisch gut betreut UG personenbezogene Daten speichern und verarbeiten darf. Die Daten dürfen nicht an dritte Personen weitergegeben werden, und sind auf Aufforderung unverzüglich zu löschen.
(2) dass Fotos und Videos von dem betreuten Tier/den betreuten Tieren in die Homepage, etc. von tierisch gut betreut UG eingestellt werden dürfen. Der Tierbesitzer bleibt hierbei anonym und es wird ausschließlich der Name des Tieres, Tierart, Rasse sowie Datum/Zeitraum veröffentlicht.
Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Wichtiger Hinweis: Der Hundehalter verpflichtet sich dazu, uns darüber zu informieren, wenn sich zwischen 2 Betreuungen etwas an den o.g. Angaben ändert. Die Änderung greift ab der darauffolgenden Betreuung.
© tierisch gut betreut UG 2022